Ratgeber · Rechtliches

Was gehört ins Impressum und in die Datenschutzerklärung?

Die Kurzantwort

Fast jede geschäftliche Website braucht ein Impressum (wer steckt dahinter?) und eine Datenschutzerklärung (welche Daten werden wie verarbeitet?). Beide müssen von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein. Ein Cookie-Banner brauchst du nur, wenn du Cookies oder Tools einsetzt, die eine Einwilligung erfordern – zum Beispiel Google Analytics.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft dir ein Anwalt oder ein seriöser Rechtstext-Generator weiter.

Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben gehören zu den häufigsten Gründen für Abmahnungen – und die können teuer werden. Die gute Nachricht: Mit etwas Sorgfalt ist das Thema schnell erledigt. Hier erfährst du, worauf es ankommt.

Teil 1: Das Impressum

Wer braucht ein Impressum?

In Deutschland gilt die Impressumspflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) für alle „geschäftsmäßigen“ Websites. Das betrifft praktisch jede Website von Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmen – auch wenn du nichts direkt verkaufst. Nur rein private Seiten (z. B. ein Familienblog ohne Werbung) sind ausgenommen.

Was muss ins Impressum?

  • Name bzw. vollständiger Firmenname mit Rechtsform (z. B. GmbH)
  • Ladungsfähige Anschrift – ein Postfach reicht nicht
  • Schnelle Kontaktmöglichkeit: E-Mail-Adresse und in der Regel eine Telefonnummer
  • Vertretungsberechtigte Person bei Firmen (z. B. Geschäftsführer)
  • Registereintrag mit Registergericht und Nummer, falls vorhanden
  • Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden
  • Berufsrechtliche Angaben bei reglementierten Berufen (z. B. Ärzte, Physiotherapeuten, Architekten): Berufsbezeichnung, zuständige Kammer, Aufsichtsbehörde
  • Verantwortlicher für journalistische Inhalte, wenn du z. B. einen Blog mit redaktionellen Beiträgen betreibst

Wo muss das Impressum stehen?

Es muss „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. In der Praxis heißt das: ein Link mit der Bezeichnung „Impressum“ im Footer jeder Seite – auch auf dem Handy.

Österreich, Schweiz und Spanien

  • Österreich: Impressumspflicht nach E-Commerce-Gesetz (ECG), Unternehmensgesetzbuch und Mediengesetz.
  • Schweiz: Wer online Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss klare Angaben zu Identität und Kontakt machen (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
  • Spanien / Mallorca: Das spanische Gesetz LSSI verlangt ebenfalls Anbieterangaben wie Name, Anschrift, E-Mail und Steuernummer (NIF/NIE).

Teil 2: Die Datenschutzerklärung

Wer braucht eine?

Praktisch jeder. Schon beim Aufruf einer Website werden technische Daten wie die IP-Adresse verarbeitet. Nach der DSGVO (Art. 13) musst du Besucher darüber informieren. Das gilt in der ganzen EU – und vergleichbare Regeln gibt es in der Schweiz mit dem neuen Datenschutzgesetz (revDSG).

Was muss rein?

  • Verantwortlicher: Wer ist für die Datenverarbeitung zuständig (Name, Anschrift, Kontakt)?
  • Hosting: Bei welchem Anbieter liegt die Website, und welche Daten speichert er (Server-Logs)?
  • Kontaktformular und E-Mail: Welche Daten werden erfasst, wofür und wie lange gespeichert?
  • Eingesetzte Dienste: z. B. Google Analytics, Google Maps, YouTube-Videos, Schriftarten von externen Servern, Newsletter-Tools
  • Rechtsgrundlagen: Auf welcher Grundlage nach DSGVO werden die Daten verarbeitet (z. B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse)?
  • Datenübermittlung in Drittländer wie die USA, falls Dienste von dort genutzt werden
  • Rechte der Besucher: Auskunft, Löschung, Widerruf, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Wichtig: Die Datenschutzerklärung muss zu deiner Website passen. Eine kopierte Vorlage, die Dienste nennt, die du gar nicht nutzt – oder Dienste vergisst, die du nutzt – ist ein häufiger Fehler.

Teil 3: Brauche ich ein Cookie-Banner?

Nach § 25 TDDDG brauchst du eine Einwilligung, bevor nicht notwendige Cookies gesetzt oder Daten auf dem Gerät des Besuchers gespeichert werden. Das betrifft vor allem:

  • Statistik-Tools wie Google Analytics
  • Werbe- und Remarketing-Tools (z. B. Meta-Pixel, Google-Ads-Remarketing)
  • Eingebettete Inhalte wie YouTube-Videos oder Google Maps, wenn sie direkt geladen werden

Nutzt du nichts davon, brauchst du auch kein Banner. Wenn doch, gilt: „Ablehnen“ muss genauso einfach sein wie „Akzeptieren“, und die Tools dürfen erst nach dem Klick auf „Akzeptieren“ starten. Vorangekreuzte Häkchen oder ein versteckter Ablehnen-Button sind nicht zulässig.

Die 6 häufigsten Fehler

  1. Impressum fehlt auf dem Handy oder ist nur über Umwege erreichbar.
  2. Nur ein Postfach statt einer echten Anschrift.
  3. Veraltete Gesetze: „TMG“ statt „DDG“ – das Telemediengesetz gilt seit Mai 2024 nicht mehr.
  4. Google Fonts direkt von Google geladen, ohne dass es in der Datenschutzerklärung steht. Besser: Schriften lokal auf dem eigenen Server einbinden.
  5. Google Analytics startet sofort, bevor der Besucher zugestimmt hat.
  6. Kontaktformular ohne Hinweis auf die Datenschutzerklärung.

Woher bekomme ich die Texte?

Für kleine Websites sind seriöse Generatoren eine gute Lösung, zum Beispiel von eRecht24 oder der Datenschutz-Generator.de von Dr. Thomas Schwenke. Du beantwortest Fragen zu deiner Website und erhältst passende Texte. Bei komplexeren Websites, Online-Shops oder reglementierten Berufen lohnt sich ein Anwalt.

So machen wir es bei WebNclick

Bei jeder Website, die wir erstellen, binden wir Impressum, Datenschutzerklärung und – wenn nötig – ein rechtssicher aufgebautes Cookie-Banner technisch sauber ein. Schriften laden wir lokal, Formulare kommen ohne Drittanbieter aus. Die Inhalte der Rechtstexte verantwortest du als Betreiber, wir helfen dir aber gerne dabei, alles vollständig zusammenzustellen. Mehr zu unseren Websites zum Festpreis.

Häufige Fragen

Muss ich meine private Adresse ins Impressum schreiben?

Wenn du keine Geschäftsadresse hast, leider meist ja. Eine Alternative kann eine Geschäftsadresse bei einem Coworking-Space oder Büroservice sein, an der du tatsächlich Post empfangen kannst. Ein reines Postfach reicht nicht.

Reicht ein Impressum auf Facebook oder Instagram?

Auch geschäftliche Social-Media-Profile brauchen ein Impressum. Am einfachsten ist ein Link auf das Impressum deiner Website, der klar als „Impressum“ erkennbar ist.

Brauche ich ein Cookie-Banner, wenn ich nur ein Kontaktformular habe?

In der Regel nein. Ein einfaches Kontaktformular ohne Drittanbieter-Dienste setzt keine einwilligungspflichtigen Cookies. Es muss aber in der Datenschutzerklärung beschrieben werden.

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